Schock im Franken Prozess um den Inzest-Vater Adolf (69): Er wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen. Es sei angeblich nicht nachweisbar, dass er seine Tochter mit Gewalt zum Verkehr gezwungen habe. Ein Urteil gab es trotzdem: Einvernehmlicher Inzest ist strafbar. Zusätzlich soll er die Tochter geschlagen haben, weil sie mit einem Bekannten sprach. 

Das Urteil: Zwei Jahre und acht Monate Haft.

Laut BILD-Informationen legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Tochter Renate soll 12 Jahre alt gewesen sein, als sie das erste Mal missbraucht wurde. Seit diesem Ereignis soll es regelmäßig zum Verkehr gekommen sein - insgesamt 34 Jahre. Er zeugte mit ihr drei behinderte Söhne. Zwei sind inzwischen verstorben.

Alle Geschehnisse bis zu ihrem 26. Lebensjahr wurden nicht verhandelt, da diese inzwischen verjährt sind. Angeblich soll er seine Tochter zum Sex gezwungen haben, teilweise sogar mit Gewalt, doch das konnte man dem Inzest-Vater nicht nachweisen. Das Gericht zweifelt außerdem an der Glaubwürdigkeit des Opfers Renate. Sie soll sich mehrmals in Widersprüche verwickelt haben und neige zur Übertreibung. Dies soll der Richter in der Urteilsbegründung gesagt haben.

Vater Adolf hingegen behauptete, dass ihr der Verkehr gefallen hat und es einvernehmlich war. Sie behauptet das Gegenteil.

Renate soll das Gericht geschockt verlassen haben. Papa Adolf hingegen soll mit dem Urteil zufrieden sein.

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